Quantcast
Channel: Gesundheit & Wellness – Muttis Geheimtipps
Viewing all articles
Browse latest Browse all 55

Cannabis – aus der Illegalität in die Apotheke

0
0

Der Bundestag ist Anfang des Jahres endlich den Schritt gegangen, auf den so viele schwer erkrankte Patienten bereits gewartet haben. Cannabis wurde legalisiert. Wer allerdings erwartet hat, sich jetzt auf Kassenkosten mit der Droge versorgen zu können, der wird in den meisten Fällen schwer enttäuscht werden.

Der Weg dorthin ist immer noch steinig. Das medizinische Cannabis muss von einem Arzt verordnet werden, das Rezept sollte zusätzlich mit der Diagnose versehen werden, dann muss das Medikament bei der ersten Verordnung erst einmal von der Kasse genehmigt werden, dazu ist der medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig, der nach Aktenlagen innerhalb von 5 Tagen entscheiden muss, ob der Patient auch wirklich eine Indikation für das Medikament hat.

Bild Cannabis

Ein Segen für viele Erkrankte

Viele Patientengruppen werden von der Freigabe der Droge profitieren. Cannabis und seine Wirkstoffe wirken sich auf viele Erkrankungen positiv aus. Bis jetzt waren nur Auszüge der Pflanze zur Verhinderung von Erbrechen bei Chemotherapie Patienten und eine Zubereitung zur Anwendung unter der Zunge für Patienten mit fortgeschrittener MS zugelassen. Der Kreis der Patienten wird nun deutlich erweitert.

Auch für folgende Patienten wird das Medikament nun zugelassen sein:

  • Parkinson
  • Krebs (jetzt auch zur eigentlichen Behandlung von Tumoren)
  • Aids
  • Schmerzpatienten
  • Multiple Sklerose

Weitere Indikationen kann es zukünftig geben, wenn die Wirksamkeit für andere Erkrankungen nachgewiesen wird. Damit erfüllt sich ein dringendes Anliegen vieler Patientenverbände, die schon lange die Freigabe der Wirkstoffe zum Wohle der Patienten fordert. Mit der Indikation für Schmerzpatienten allerdings hat man schon ein weites Tor für Patienten und Ärzte geöffnet. Das ist eine sog. Gummi-Indikation, das bedeutet man kann Schmerzen nicht nachweisen, was Ärzten ermöglicht, auch Patienten ohne entsprechende Diagnose medizinisches Marihuana verschreiben zu können. Gegen diesen Punkt waren dann auch entsprechend viele Legalisierungsgegner. Die Pharmaindustrie befürchtet, dass viele Patienten auf die entsprechenden Wirkstoffe aus dem Cannabis umsteigen und die Chemieprodukte Umsatzanteile verlieren könnten.

Infografik: Medizinisches Cannabis in Deutschland | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Die Anwendung ist das A und O

Während bisher die Abgabe in Tropfenform bzw. als Sublingualspray bekannt war, wird es nun vor allen Dingen getrocknete Cannabisblüten in der Apotheke geben. Diese werden verdampft, damit die Dämpfe kontrolliert eingeatmet werden können. So sieht es das Gesetz vor. Noch gibt es kein in der Apotheke erhältliches Gerät dafür, so könnte auf Zubehör aus Shops wie Smokestars.de zurückgegriffen werden. Die Möglichkeit das medizinische Marihuana als Joint zu rauchen oder in Keksen zu verbacken ist nicht vorgesehen. Hintergrund ist die dann fehlende Standardisierung. Das bedeutet, dass jede Anwendung die gleiche Menge Wirkstoff haben muss, um die Wirksamkeit zu garantieren – und Nebenwirkungen ausschließen zu können. Zu den unerwünschten Nebenwirkungen gehören dann Abgeschlagenheit, Trägheit und verminderte kognitive Fähigkeiten.

Es ist zu erwarten, dass es noch eine Weile dauert, bis die Ärzte auch an die Verordnung von medizinischem Cannabis denken – ohne dass der Patient das anregt, aber bis dahin kann ein Betroffener durchaus seinen Arzt danach fragen. Denn wenn das nicht passiert, dann wird Cannabis als Medikament nie als “normal” in den Köpfen von Ärzten und Patienten gelten.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 55

Latest Images

Trending Articles





Latest Images